Aktuelles zu Corona
Aktuelle Information zur Notbetreuung:
"Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbsfähigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben."
Wenn Sie eine Notbetreuung benötigen, teilen Sie dies bitte wie in den Briefen zuvor beschrieben mit.
Elternbriefe
Formulare
Konzepte
St.- Konrad-Schule
Löhrerstr. 7
41468 Neuss
komm. Schulleitung: Sandra Werneburg